Kapazitätsaufbau

Internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Sport tätigen Organisationen in Programmländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern.

 

Ziele:

  • Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen
  • zur Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ermutigen
  • soziale Inklusion durch Sport fördern
  • positive Werte durch den Sport fördern (z.B. Fairplay, Toleranz, Teamgeist)
  • die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern

 

Themenbereiche/spezifische Ziele:

Die Vorschläge sollten sich auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren, die in der Programmierungsphase festgelegt werden. Beispiele für besonders relevante Bereiche sind:

  • Förderung gemeinsamer Werte, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter durch den Sport
  • Entwicklung der Fähigkeiten (durch Sport), die zur Verbesserung der sozialen Einbindung benachteiligter Gruppen erforderlich sind (z. B. Unabhängigkeit, Führungsqualitäten usw.)
  • Integration von Migranten
  • Aussöhnung nach Konflikten

 

Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden.

Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise:

  • Schaffung und Entwicklung von Netzwerken zwischen Organisationen/Ländern/Regionen;
  • Entwicklung und Umsetzung des Austauschs von bewährten Verfahren/Ideen;
  • Durchführung gemeinsamer sportlicher Aktivitäten und pädagogischer Begleitveranstaltungen;
  • Einführung, Erprobung, Austausch und Umsetzung neuer Formen nichtformaler Lernmethoden, -werkzeuge, -praktiken und -materialien durch praktische Ausbildung und Mobilität von Sportpersonal;
  • Sensibilisierung für Fragen der Diskriminierung von benachteiligten Gruppen im Sport;
  • Unterstützung des Aufbaus einer engagierten und aktiven Zivilgesellschaft.

 

Die Laufzeit beträgt ein, zwei oder drei Jahre und die Förderhöhe zwischen 100.000 und 200.000 Euro

Programmschwerpunkte und Prioritäten

Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln.

Jedes Projekt kann nur eine Priorität (horizontal) ansprechen. (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).

Horizontale Prioritäten – Schwerpunkte der KA2 für alle Erasmus+ Sektoren

  • Inklusion und Vielfalt
  • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
  • Digitaler Wandel
  • Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe

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Förderfähige Einrichtungen

­Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel. Als Partner sowie als Antragsteller kommen auch Einrichtungen aus Partnerländern in Betracht, sofern deren Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bringt. Partnerländer sind grundsätzlich alle Drittstaaten, die nicht an Erasmus+ teilnehmen. Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.

Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.